Krypto-Verwahrgeschäft

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Krypto-Verwahrgeschäft (Bitcoin)

Das Krypto-Verwahrgeschäft bezieht sich auf die Dienstleistung, Kryptowährungen wie Bitcoin und andere digitale Assets für Dritte zu verwahren. In Deutschland ist dies gemäß dem Kreditwesengesetz (KWG) ein genehmigungspflichtiges Finanzdienstleistungsgeschäft. Unternehmen, die Krypto-Assets im Namen ihrer Kunden speichern oder sichern, benötigen eine Genehmigung der BaFin, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.

Diese Regulierung wurde eingeführt, um mehr Sicherheit und Transparenz im Umgang mit Kryptowährungen zu gewährleisten und damit Geldwäsche sowie Betrug zu verhindern. Im Rahmen der Aufsicht durch die BaFin müssen Unternehmen, die ein Krypto-Verwahrgeschäft anbieten, strenge Anforderungen in Bezug auf Sicherheitsstandards, Risikomanagement und Compliance erfüllen.

Das Krypto-Verwahrgeschäft wird im deutschen Gesetz als eine neue Art der Finanzdienstleistung klassifiziert, die das Ziel verfolgt, die Nutzung und Verwaltung von digitalen Währungen sicherer zu gestalten, insbesondere angesichts der zunehmenden Beliebtheit von Kryptowährungen in der Finanzwelt.

Regulierung

Durch das Gesetz zur Umsetzung der vierten EU-Geldwäscherichtlinie wurde das Krypto-Verwahrgeschäft in das KWG aufgenommen. Diese Regelung trat zum 1. Januar 2020 in Kraft. Damit sind Unternehmen, die diese Dienstleistungen anbieten, verpflichtet, sich einer strengen Aufsicht zu unterziehen und bestimmte Auflagen, wie z.B. die Einhaltung von Sicherheitsstandards und das Vorhalten von Eigenkapital, zu erfüllen.

Unternehmen müssen zudem Maßnahmen zur Identifikation ihrer Kunden (KYC) und zur Verhinderung von Geldwäsche (AML) implementieren. Diese Regulierungen machen den deutschen Markt für Krypto-Verwahrdienstleistungen sicherer und vertrauenswürdiger.

Glossar




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